Ringstraße 10 I 64756 Mossautal-Hiltersklingen


AGB´s der Firma CAMBERTEC

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Sie regeln die Rahmenbedingungen für Angebote, Aufträge, Lieferungen sowie Leistungen.

Mit der Beauftragung oder Bestellung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Unsere AGB dienen der transparenten und fairen Gestaltung der Zusammenarbeit und schaffen eine klare Grundlage für alle geschäftlichen Abläufe.

§1 Allgemeines

Die Lieferungen und Leistungen der Firma Cambertec erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt für alle gegenwärtigen und zukünftige Geschäfte zwischen Cambertec und dem Käufer. Sie bedürfen nicht der der ausdrücklichen Schriftform, es sei denn, es wurden Abweichungen mit der Firma Cambertec vereinbart und von dieser schriftlich bestätigt. Der Hinweis auf eigene Einkaufs- und Geschäftsbedingungen seitens des Bestellers berühren die Geschäftsbedingungen der Firma Cambertec nicht.

§2 Preise

Die Angebote der Firma Cambertec sind freibleibend. Muster und Proben werden als unverbindliche Rahmenangaben betrachtet. Die Preise sind aufgrund stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Bei Preiserhöhungen der Rohmaterialien zwischen Angebot und Lieferung, gelten die sich daraus ergebenden Preise vom Besteller als genehmigt. Soweit nichts Anderes geregelt wurde, verstehen sich die Preise ab Werk.

§3 Mindestbestellwert

Die Firma Cambertec behält sich vor, einen Mindestbestellwert von 80,00 Euro zu erheben.

§4 Lieferzeit und Gefahrübergang

Die von der Firma Cambertec genannten Termine und Fristen sind unverbindlich und geben den voraussichtlichen Versandtag der Ware an. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist Cambertec berechtigt. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne der genannten Geschäftsbedingungen angesehen. Mehr- oder Minderlieferung in einem angemessenen Verhältnis zur Bestellmenge behält sich der Verkäufer zur rationellen Auftragsabwicklung vor.

Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr, und falls nicht anders vereinbart, auf Kosten des Bestellers. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Käufer über. Bei Erhalt der Ware ist der Abnehmer verpflichtet, unverzüglich diese in Hinblick auf Vollzähligkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen. Diese sind der Firma Cambertec umgehen anzuzeigen.

 

§5 Zahlungen

Es gelten die Im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung, zur Zahlung, und für Cambertec Spesen- und kostenfreie angenommen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers steht der Firma Cambertec ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Geschäftsbanken zu.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung, sowie auch die künftig entstehenden Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen, Eigentum der Firma Cambertec.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit der Firma Cambertec gehörenden Produkte erwirbt Cambertec Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.

Bearbeitung und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die Firma Cambertec als Hersteller im Sinne § 950 BGB, ohne Cambertec zu verpflichten.

§7 Korrekturabzüge

Alle Abzüge (Proof) sollen vom Kunden auf Fehler geprüft werden. Werden keine Widersprüche gegen diese unternommen, gelten die Abzüge vom Kunden als genehmigt.

Mündliche Änderungen müssen schriftlich vom Kunden angezeigt werden. Ansonsten kann der Verkäufer dies bei späteren Gewährleistungsfällen nicht berücksichtigen.

§8 Urheberrecht

Die Firma Cambertec erwartet vom Kunden, dass etwaige von Ihm zur Ausführung eines Auftrags gestellten Entwürfe und sonstige Ausführungsvorgaben bestehende Lizenz-, Patent-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht verletzten. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht trifft die Firma Cambertec nicht.

 

§9 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Bei unsachgemäßer Behandlung und Weiterverarbeitung der Ware entfällt jede Gewährleistung. Offene Mängel sind innerhalb von 7 Tagen dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem direkten Besteller zu und sind nicht abtretbar. Werden dem Kunden Muster von Cambertec zur Verfügung gestellt, geht Cambertec davon aus, dass diese für den Verwendungszweck vom Kunden getestet werden. Erfolgt eine Bestellung, geht Cambertec davon aus, dass die Ware geeignet befunden wird.

Dem Kunden stehen gegenüber Cambertec keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu, falls sich nachträglich eine Nichteignung der Ware für den Verwendungszweck herausstellen sollte.

Im Gewährleistungsfall steht der Firma Cambertec das Recht auf mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Die Arbeitskosten für eine Ersatzlieferung übernimmt der Verkäufer. Damit verbundene Nebenkosten, insbesondere Transportkosten trägt der Auftraggeber, sofern die sonstigen Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen.

Falls einer Gewährleistung von der Firma Cambertec gegenüber dem Kunden, nachweislich widersprochen werden konnte, behält sich diese vor, alle damit verbundenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

§10 Haftung und Recht auf Vertragsrücktritt

Die Firma Cambertec haftet nur für Schäden, mit denen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen ist. Bei unvorhersehbaren Ereignissen – wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, insbesondere Maschinenschäden, unverschuldeter Mangel am Rohstoffen usw. entbindet die Firma Cambertec von der Lieferpflicht ohne Schadensersatz- Gewährung und berechtigt zum Vertragsrücktritt.

Bei Übermittlungsfehlern in Bestellungen durch undeutliche Schreibweise, missverständliche Beschreibung der Ware oder fehlerhafte Layouts und Nummernserien haftet die Firma Cambertec nicht.

Ebenso haftet Cambertec nicht für Mängel deren Ursache aus fehlerhaftem Grundmaterial resultiert, das bei der Verarbeitung als fehlerfrei erkannt worden ist. Beschränkt sich die gelieferte Ware im Wesentlichen auf das Erzeugnis Dritter (Lieferanten), tritt die Firma Cambertec jegliche Gewährleistungsansprüche auf den Auftraggeber ab. Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne übernimmt die Firma Cambertec nicht.

Pauschale Schadenersatzansprüche aus Mängelrügen werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen, in denen dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 

§11 Datenspeicherung

Die Firma Cambertec ist im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes dazu berechtigt, Daten des Auftragsgebers zu verarbeiten.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen ist Mossautal OT Hiltersklingen. Der Gerichtsstand für diese Geschäftsbeziehungen ist Michelstadt. Für Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen im Rahmen sämtlicher Vereinbarungen ungültig werden, so werden alle sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§13 Internet

Diese Geschäftsbedingungen stehen hier als Download zur Verfügung:

www.cambertec.de

Stand: 01.06.2026